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Kapitel 11

Rechtsfragen

Aufnahmen mit Kindern und Jugendlichen

Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres müssen Eltern und Jugendliche den

Aufnahmen zustimmen. Für jüngere Kinder ist die Einverständniserklärung

der Eltern erforderlich, aber auch ausreichend. Ein Dreh der Nachbarskinder

auf der Schneepiste ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern – also keine

gute Idee. Verletzt werden in diesem Fall Persönlichkeitsrechte des Kindes

sowie der Schutz von personenbezogenen Daten. Ohne ausdrückliche Zu­

stimmung ist der Dreh auf der Piste ebenso verboten wie ein Dreh im Kin­

dergarten. Es sei denn, mit den Erziehungsberechtigten der »Kleinen« gibt

es präzise Absprachen zu den Aufnahmen und zur späteren Verwendung des

Materials.

Trotz der restriktiven Regeln der DSGVO gibt es Eltern, die Interesse haben,

auf Video­aufnahmen auch ihre Kinder zu sehen und im Kreis ausgewählter

Zuschauer zu zeigen.

Im Meer sozialer Medien

Bevor sich soziale Medien vom Tummel- und Tauschplatz privater Äuße­

rungen zum medial hochgerüsteten Kampfgebiet im öffentlich geführten

Meinungsdiskurs wandelten, beschränkte sich die Weitergabe von Videopro­

duktionen auf selbst gebrannte DVDs. Deren Herstellungs- und Vervielfälti­

gungsaufwand engte schon aus ökonomischen Gründen die Reichweite – also

die Menge der Menschen, die durch ein Medium erreicht werden – deutlich

ein. Kein vernünftiger Mensch hätte in seinem Wohnviertel per Video-DVD

bekannt gemacht, dass der Filius ein Rotkäppchenkostüm für den Kinder­

fasching bevorzugt. Die nicht unbegründeten Bedenken, dass »besorgte«

Nachbarn diese Verhalten Jahre später äußerst eigenwillig auslegen könnten,

ist verständlich und in keiner Weise lebensfremd.

Weshalb also Bilder und Videos aus dem familiären oder zumindest privaten

Umfeld in die ganze Welt »posten«? Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass

ständige und weltweite Präsens von jedermann wie ein Gottesurteil über den

Segnungen der Medienwelt schwebt.

Ganz im Sinne der Bekämpfung von Missbrauchsmöglichkeiten – und das

gilt besonders für Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen – ist (Selbst-)

Beschränkung nicht nur das Ziel gesetzlicher Regelungen, sondern technisch

sehr wohl möglich. Damit ist kein Zurück zur »Selbstgebrannten« (DVD) ge­